Vorwort
In dieser Konzeption werden die Rahmenbedingungen, Grundlagen und Ziele der Arbeit in unseren beiden gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder beschrieben. In vielfältiger Weise engagiert sich unsere Gemeinde für Kinder, denn die Kinder sind die Zukunft der Gemeinde.
Jedes Menschenkind ist angenommen durch Gott. Das wird besonders im Sakrament der Taufe bestätigt. Die Taufe ist ein wesentliches Element unseres Gemeindeaufbaus. Durch die Kontakte zu den Tauffamilien und den Kindern wird eine Grundlage für eine gemeindliche Verbundenheit gelegt.
Die familienfreundlichen Gottesdienste (Familiengottesdienste und „Kirche Kunterbunt“) und die Gottesdienste speziell für Kinder („Kinderkirche“) sowie regelmäßige Schulgottesdienste bringen Kindern die biblischen Erzählungen und Traditionen des Glaubens nahe.
Das Angebot von Spiel- und Krabbelgruppen verstärkt die Verbundenheit mit der Gemeinde. Auch durch die Arbeit im Jugendzentrum bieten wir Kindern und Jugendlichen im Stadtteil eine reichhaltige Möglichkeit, ihre Freizeit sinnvoll mit anderen zu gestalten. Der „Familientreff“ und der „Vätertreff“ tragen mit ihrem Programm mit dazu bei, dass es auch Angebote für Eltern und Kinder gibt.
Zwei wesentliche Säulen unserer Arbeit mit Kindern sind unsere zwei Tageseinrichtungen für Kinder „Ev. Kindertagesstätte Matthäuskirche“ und „Ev. Kindertagesstätte Dietrich-Bonhoeffer-Kirche“, die zusammen 100 Betreuungsplätze für Kinder ab zwei Jahren vorhalten. Beide Einrichtungen bilden ein Verbund-Familienzentrum und bieten Kindern und Eltern beides: gute Betreuung und Bildung sowie Beratung und Unterstützung.
Das vom Land NRW zertifizierte Evangelische Familienzentrum Lindenthal ist im Stadtteil gut etabliert und bietet einen Bewegungs- und Erfahrungsraum, in dem Erwachsene und Kinder gemeinsam leben und lernen. Mit seinen vielfältigen Kooperationspartnern hält das Familienzentrum ein breites Spektrum an Informationen und Angeboten für Familien unserer Kindertagesstätten und andere Menschen im Stadtteil bereit.
Das Familienzentrum stärkt die Erziehungskompetenz der Eltern und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Zentrum eines Netzwerks verschiedener familien- und kinderunterstützender Angebote bietet das Familienzentrum den Eltern und ihren Kindern frühe Beratung, Informationen und Hilfe.
Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Köln-Lindenthal
17. Januar 2019
1. Rahmenbedingungen
1.1. Gesetzlicher Hintergrund
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. August 2008 das “Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern”, kurz Kinder-Bildungsgesetz (KiBiz).
Zusammen mit dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und der Bildungsvereinbarung NRW bildet es in der jeweils gültigen Fassung den gesetzlichen Hintergrund für die Arbeit in unseren Kindertagesstätten.
Außerdem gelten die für die Kindertagesstättenarbeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland maßgebenden Vorschriften (Kirchenordnung der EKIR, Kirchengesetze, Tarifverträge).
1.2. Der Träger: Die Ev. Kirchengemeinde Köln-Lindenthal
Die
Ev. Kirchengemeinde Köln-Lindenthal besteht seit 1898 und hat heute ca.
8000 Gemeindemitglieder. Die Leitung der Kirchengemeinde liegt beim
Presbyterium.
Alle 4 Jahre wählen die Mitglieder der Gemeinde in geheimer Wahl das
Presbyterium. Weiterhin werden „Mitarbeiterpresbyter“ gewählt, da wir
uns in der Kirche als Dienstgemeinschaft verstehen und somit auch
beruflich Mitarbeitende an der Leitung der Gemeinde beteiligen. Die
PfarrerInnen sind aufgrund ihres Amtes Mitglieder des Presbyteriums.
Die Lindenthaler Gemeinde hat drei Kirchen:
Paul-Gerhardt-Kirche
Lindenthalgürtel/
Ecke Gleueler Str.
50935 Köln
Dietrich-Bonhoeffer-Kirche
An
der Decksteiner Mühle 1
50935 Köln
Matthäuskirche
Dürener
Str.
83/
Ecke Herbert-Lewin-Str. 4
50931 Köln
Einige Akzentsetzungen unserer gemeindlichen Arbeit:
Sinnvoll und solidarisch handeln – die seelsorgerliche und diakonische Begleitung und Unterstützung von Menschen in unterschiedlichsten Lebenssituationen ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.
Weitere Schwerpunkte unserer Gemeinde sind das vielfältige Nachdenken über den Glauben in Gesprächsgruppen, ökumenischen Begegnungen und verschiedenen Andachtsformen und die Kirchenmusik – Glauben in Musik, Musik im Glauben in Gottesdienst und Konzert.
1.3. Das Ev. Familienzentrum
1.3.1. Allgemeines
Das Land NRW fördert Tageseinrichtungen, die sich zu Familienzentren weiterentwickeln. Mit diesem Ziel vor Augen haben wir uns bereits vor einigen Jahren auf den Weg gemacht. Das Gütesiegel haben wir als Ev. Familienzentrum Lindenthal als Verbund unserer beiden Ev. Tageseinrichtungen für Kinder im Jahre 2011 erlangt. Im Jahre 2015 haben wir die Re-Zertifizierung erfolgreich geschafft.
1.3.2. Struktur des Familienzentrums
Ziele und Aufgaben des Familienzentrums sind die Bereitstellung von Angeboten zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und mit individuellen Bedürfnissen. Als Ausgangspunkte nutzen wir die Kindertagesstätten Dietrich-Bonhoeffer-Kirche und Matthäuskirche, um für die im Stadtteil lebenden Familien niederschwellige Angebote im Bereich der Bildungs-, Erziehungs- und Beratungsarbeit sowie im Freizeitbereich zu gestalten. Wichtige Aspekte sind für uns neben der Beratung und Unterstützung auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Familienbildung und Erziehungspartnerschaft.
1.3.3. Leistungsbereiche des Familienzentrums
Unsere Angebote stehen allen Familien im Sozialraum offen.
1.3.3.1. Beratung und Unterstützung von Familien
Unser Familienzentrum hält ein niederschwelliges Angebot an Beratung für Familien bereit.
Neben den Sprechstunden im Büro der Familienzentrums und den Sprechzeiten in den beiden Kindertagesstätten gibt es für Eltern einmal monatlich die Möglichkeit, einen Termin mit einer/einem Mitarbeitenden der Ev. Beratungsstelle Tunisstraße im Familienzentrum wahrzunehmen. Weiterhin besteht halbjährlich das Angebot des Besuches der Sprechstunde einer Sprachtherapeutin, welche den Eltern im Familienzentrum alle Fragen zur kindlichen Sprachentwicklung und ihrer Auffälligkeiten beantwortet.
Anhand eines Ordners können sich Eltern über Beratungsangebote im Stadtteil informieren. Dort finden sie:
· Beratungs- und Therapiemöglichkeiten (z.B. Logopädie, Ergotherapie etc.).
· Angebote zur Gesundheits- und Bewegungsförderung (z.B. Sportvereine, Kurse beim Zentrum für Sport und Medizin etc.)
· Angebote zur Familienbildung in der Umgebung (z.B. Kursangebote der Familienbildungsstätte)
· Familien- und kindorientierte Angebote im Umfeld (Spiel- und Ablösegruppen im Gemeindehaus Matthäuskirche, Kinderchor, familienfreundliche Angebote des Familien- und Vätertreffs etc.).
Auskünfte können Interessierte durch die Mitarbeitenden des Familienzentrums erhalten.
Durch die Vernetzung mit verschiedenen Kooperationspartnern bieten wir ein breites Angebot, das in der Lage ist, auf die individuellen Bedarfe der Lindenthaler Familien einzugehen.
1.3.3.2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
Bei Bedarf werden bei Elterncafés und bei Elternabenden pädagogische Themen aufgegriffen. Es werden zuweilen externe Fachreferenten eingeladen, ansonsten werden die Veranstaltungen von Mitarbeitenden des Familienzentrums durchgeführt. Dem Familienzentrum stehen neben den Kindertagesstätten mehrere Räumlichkeiten der Kirchengemeinde für die Durchführung solcher Angebote zur Verfügung, z.B. Gemeindesaal und die Kirchen.
Eltern können sich aktiv an der Planung und Durchführung einzelner Angebote beteiligen (z.B. Musikkurs, AG, Flohmärkte, Ausflüge und Gottesdienste). In beiden Kindertagesstätten wird in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fördervereinen eine breite Angebotspalette realisiert.
In Zusammenarbeit mit dem Katholischen Familienzentrum in unserem Stadtteil ermöglichen wir unseren Eltern gegenseitig die Teilnahme an wohnortnahen Angeboten. Beide Kindertagesstätten verfügen über ein jederzeit einsehbares Verzeichnis aktueller Bildungsangebote.
1.3.3.3. Kindertagespflege
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ev. Familienzentrums Lindenthal sind in der Lage, Eltern kompetent zum Thema „Kindertagespflege“ zu beraten. In den Kindertagesstätten ist ein Flyer zum Thema „Tageseltern & Babysitter“ erhältlich, der den Eltern alle wichtigen Informationen nebst Ansprechpartnern bietet.
Weiterhin existiert in jeder Einrichtung ein Ordner „Kindertagespflege“ mit aktuellem Informationsmaterial. Als Ansprechpartner gibt es für die Eltern vor Ort zwei Mitarbeiterinnen, Frau Eickelberg und Frau Neumann. Den Tagespflegepersonen wird die Möglichkeit für Austauschtreffen in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die Kindertagesstätten und das Büro des Familienzentrums verfügen über Adresslisten der Einrichtungen im Stadtteil, die Kinder unter drei Jahren betreuen.
1.3.3.4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Jährlich führt das Familienzentrum eine Bedarfsabfrage durch, um den Betreuungsbedarf der einzelnen Familien zu ermitteln.
Wir bieten seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 Betreuung für Kinder unter drei Jahren an.
Die Eltern haben weiterhin die Möglichkeit, aus unserem „Babysitterordner“ Personen für die Kinderbetreuung zu kontaktieren.
1.3.4. Perspektiven zur Weiterentwicklung des Familienzentrums
• Väterarbeit: seitens der Kirchengemeinde besteht seit über 15 Jahren ein Vätertreff (regelmäßige Treffen, einmal jährlich Väterzelten). Unser Kindertagesstättenleiter bietet Väter-Kinder-Angebote wie Stockbrotbacken im Wald an.
• Im Kindergartenjahr 2010/11 entstanden erstmalig vier Plätze für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesstätte Matthäuskirche. Der Bedarf ist stetig gewachsen. Mittlerweile betreuen wir in beiden Kindertagesstätten Kinder unter drei Jahren, in allen Gruppen sind Kinder von 2 – 6 Jahren. Wir haben den Ausbau von U3-Plätzen weiterbetrieben und halten nun max. 30 Plätze für Kinder ab zwei Jahren vor, insgesamt bieten wir ca. 100 Betreuungsplätze (davon aufgrund des hohen Bedarfs 85 Ganztagsplätze) in Lindenthal an.
• Wir arbeiten mit allen Mitarbeitenden an der Weiterentwicklung unseres Qualitätsmanagements und streben eine Zertifizierung nach ISO (Internationale Organisation für Normung) in diesem Bereich an.
• Stadtteilvernetzung: mit den katholischen Kindertagesstätten vor Ort stehen wir in regem Austausch und gleichen unsere Angebote ab. Regelmäßig bringen wir eine gemeinsame Angebotsbroschüre heraus und verteilen diese im Stadtteil. Mit verschiedenen Vereinen und Institutionen informieren wir uns gegenseitig über unsere Angebote im Stadtteil und bewerben diese in den Einrichtungen (z.B. zweisprachige Spielgruppen von „Mehrsprache e.V.“). Zu unserem Info-Stand auf dem zweijährlich vor den Sommerferien stattfindenden Decksteiner Straßenfest laden wir alle Kooperationspartner zur Mitgestaltung ein.
• Demenznetzwerk West: Seit 2017 haben wir gemeinsam mit anderen Akteuren, Diensten und Einrichtungen aus dem Sozialraum das „Demenznetz-West“ gegründet. Wir bieten dort neben gemeinsamen Veranstaltungen trägerübergreifende Beratung, Information und Vermittlung konkreter Hilfen für die Betroffenen.
1.3.5. Kooperationspartner
Beratungs- und Therapiemöglichkeiten
Ev. Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familie
Tunisstr. 3
50667 Köln
Tel.: 0221-257746-1
Lindenthaler Dienste e.V.
Zülpicher Str. 308, 50937 Köln
Tel.: 0221-43072420
Ev. Familienbildungsstätte FBS
Kartäuserwall 24 B , 50678 Köln
Tel.: 0221-314838 oder 324814
SprechRAUM.Praxis für Sprachtherapie
Landgrafenstr. 31-35, 50931 Köln
Tel.: 0221-404243
Stadt Köln
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bereich Kindertagespflege
Ottmar-Pohl-Platz1,
51103 Köln,
Tel.: 0221-221-27519
Stadt Köln
Bezirksjugendamt
Aachener Straße 220
50931 Köln
Bundesagentur für Arbeit
Butzweilerhofallee 1
50829 Köln
Schulen
GGS Bachemer, Bachemer Str. 69, 50931 Köln
Tel: 0221-22251910
KGS Lindenburger Allee, Lindenburger Allee, 50931 Köln,
Tel: 0221-3558997- 0/11/12
KGS Hans-Christian-Andersen-Schule, Freiligrath Str.60, 50935 Köln
Tel.: 0221-3373088- 0
GGS Freiligrathstr, Freiligrathstr. 60, 50935 Köln
Tel.: 0221-33 77 300 8- 23
Kinderbetreuung und Freizeitgestaltung
Treibhaus und Treibhaus Minis,
Herbert-Lewin-Str. 4, 50931 Köln
Tel.: 0221-34665757
MehrSprache e.V.
Neuenhöfer Allee 125
50935 Köln
Männerarbeit der Ev. Kirche im Rheinland
Missionsstr. 9 a/b
42285 Wuppertal
Tel.: 0202-2820-460
Gesundheitsförderung und Prävention
EVK Gesund, Zentrum für Sport und Medizin am Klinikum Weyertal
Weyertal.76
50931 Köln
Tel.: 0221-479-2299
Krieler Welle
Krieler Str. 66
50935 Köln
Tel: 4304747
Aktuelle AnsprechpartnerInnen können in der Kita erfragt werden.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit und Angebotsabgleichung mit dem katholischen Familienzentrum vor Ort. Vierteljährlich bringen wir eine gemeinsame Angebotsbroschüre heraus. Weiterhin liegen in den Einrichtungen stets aktuelle Flyer verschiedener Institutionen im Stadtteil aus, die für die Familien von Interesse sein könnten.
1.4. Lage der Kindertagesstätten, Öffnungszeiten und Gruppenformen, Bring- und Abholzeiten
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Ev. Kindertagesstätte Matthäuskirche |
Ev. Kindertagesstätte Dietrich-Bonhoeffer-Kirche |
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Lage |
Die Ev. Tageseinrichtung für Kinder Matthäus-kirche liegt in der nordöstlichen Ecke unseres Gemeinde-bezirks, in der Herbert-Lewin-Straße 4. |
Die Ev. Tageseinrichtung für Kinder Dietrich-Bonhoeffer-Kirche liegt südwestlich im Gemeindebezirk, An der Decksteiner Mühle 11. |
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Öffnungs-zeiten |
In beiden Kindertageseinrichtungen:
montags bis freitags von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr |
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Kontakt |
Telefon: 0221-40659606 E-Mail: kitamk@familienzentrum-lindenthal.de |
Telefon: 0221-43078181 E-Mail: kitadbk@familienzentrum-lindenthal.de |
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Gruppen-formen |
2 Gruppen á ca. 20 Kinder, beide Gruppenform I; 25 Plätze mit Betreuungszeit von 45 Std. wöchentlich (7.30 – 16.30 Uhr); 15 Plätze mit Betreuungszeit von 35 Std. wöchentlich (7.30 – 14.30 Uhr) |
3 Gruppen á ca. 20 Kinder, alle Gruppenform I; alle Plätze Ganztagsplätze (45 Std. Betreuungszeit wöchentlich) |
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Bring- und Abholzeiten |
In beiden Kindertageseinrichtungen: feste Bring- und Abholzeiten |
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Schließungs-zeiten |
In beiden Kindertageseinrichtungen:
- Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr - zweite Hälfte der Sommerferien 14 Tage - gesonderte, durch das Presbyterium beschlossene Schließungen (Mitarbeiterausflug, Desinfektionstag, 2 Tage jährlich für gemeinsame Fortbildungen der Teams, Brückentag). |
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1.5. Personal
Die Personalstruktur besteht aus den vom Gesetzgeber vorgesehenen Kräften von ca. 2,5 Mitarbeitenden pro Gruppe. Zusätzlich beschäftigen wir eine freigestellte Leitungskraft, die sich um die Leitung, Verwaltung und Organisation beider Kindertagesstätten kümmert, sowie eine Koordinatorin für die Familienzentrumsarbeit und je Kindertagesstätte eine Reinigungs- und eine Hauswirtschaftskraft.
1.6. Aufnahmeverfahren
Wir nehmen in der Regel Kinder im Alter von zwei Jahren auf. Der Stichtag, aus dem sich ergibt, wann ein Kind als zweijähriges gilt, ist der 1.11. des begonnenen Kindertagesstättenjahres (das Kindertagesstättenahr beginnt im August). Kinder, die nach dem 1.11. des begonnenen Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, gelten als zweijährige:
Kind
geboren 01.11.2017 - 31.10.2018: Aufnahme 08.2020,
geboren 01.11.2018 - 31.10.2019: Aufnahme 08.2021,
geboren 01.11.2019 - 31.10.2020: Aufnahme 08.2022,
usw.
Eltern, die ihr Kind für einen Platz anmelden möchten, können dies über https://portal-koeln.little-bird.de erledigen.
Für jede unserer Kindertagesstätten ist eine eigene Anmeldung vorzunehmen. Besichtigungsanfragen sind direkt an die Kindertagesstätte zu stellen.
Über die Aufnahme entscheiden der/die jeweils zuständige TrägervertreterInnen des Presbyteriums und die Kindertagesstätten-Leitung anhand folgender Kriterien: Konfession, Alter, Wohnort in der Gemeinde, soziale Gründe (z.B.: Geschwisterkind bereits in der Einrichtung, alleinerziehend).
Die Platzvergabe zum August findet ab Mitte Januar statt. Der Platz ist vergeben, wenn der/die zuständige Pfarrer/In und die Personensorgeberechtigten den Betreuungsvertrag unterschrieben haben.
Die Zuweisung der Kinder zu den Einrichtungen erfolgt in der Regel nach Verfügbarkeit, Ortsnähe und Wunsch der Eltern.
2. Kindeswohl
Das Wohl der Kinder in unseren Einrichtungen ist gewährleistet. Dies stellen wir unter anderem dadurch sicher, dass die dem Zweck und der Konzeption unserer Kindertagesstätten entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind. Auch werden bei uns die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in den Kindertagesstätten unterstützt sowie auf die gesundheitliche Vorsorge der Kinder geachtet. Zur Sicherung der Rechte von Kindern in unseren Einrichtungen finden geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung.
Zu unseren Aufgaben im Sinne des Kindeswohls gehört auch, die uns anvertrauten Kinder vor Gefahren zu schützen. Dies ist gesetzlich festgehalten in §1 Absatz 3 KJHG und 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII und gehört zu den Pflichtaufgaben unserer Tageseinrichtung. Der Kinderschutz ist alltäglicher Teil unserer pädagogischen Arbeit und beinhaltet, im Rahmen der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft, den Eltern Hilfe und Unterstützung zur Prävention von Kindeswohlgefährdung anzubieten. Neben der Familie bildet die Kindertagesstätte einen Hauptlebensbereich im Kindesalter, welcher eine entscheidende Rolle für die Entwicklung der emotionalen und sozialen Kompetenzen der Kinder darstellt. Diese gilt es durch die Zusammenarbeit mit den Eltern zu fördern. Eltern- und Entwicklungsgespräche sind hier die erste Anlaufstelle für einen gemeinsamen Austausch. Sofern wir bei einem Kind Entwicklungsverzögerungen beobachten, stehen wir den Eltern vermittelnd zur Seite und beraten bei der Auswahl von Früh- und Förderangeboten aus einem Netzwerk von Institutionen in der unmittelbaren Nähe.
Unsere beratende und vermittelnde Hilfe wird dann besonders wichtig, sollten wir bei einem Kind Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung feststellen. Wir können dann zum einen eine Institution, wie z.B. die Ev. Erziehungs- und Beratungsstelle hinzuziehen, um präventive Maßnahmen mit den Eltern zu besprechen, die eine Kindeswohlgefährdung abwenden können.
Eine „Checkliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach §8a“ sowie eine Verfahrensbeschreibung unterstützen unsere Arbeit vor Ort durch Handlungsempfehlungen und Verfahrens-Standards. Beratend können wir auch eine „insoweit erfahrene Fachkraft entsprechend §8a SGB VII“ des Kinderschutzbundes bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung hinzuziehen. Um das Vertrauensverhältnis der Eltern in unserer Kindertagesstätte zu wahren, werden wir den Familien jede Art Hilfe anbieten, um selbständig eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.
Die Benachrichtigung des Sozialdienstes wird dann erfolgen, wenn alle eingeleiteten Maßnahmen und Unterstützungsangebote, sowie weitere Schritte der Kooperation mit den Eltern nicht zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung ausreichen sollten.
Insoweit erfahrene Fachkraft
In unseren Kindertagesstätten ist kein/e Mitarbeiter/in als „insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII“ qualifiziert. Wir sind aber in der Lage, als „insoweit erfahrene Fachkraft“ qualifizierte Mitarbeitende bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hinzuzuziehen, die uns bei einer akuten Gefahren-Einschätzung begleiten. Unser Familienzentrum kann zum einen auf die Mitarbeitenden der Erziehungsberatungsstelle zurückgreifen sowie auf die interdisziplinäre Fachberatung „Kindeswohlgefährdung“, die vom Kinderschutzzentrum Köln angeboten wird.
Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch
Der Ev. Kirchenverband Köln und Region erarbeitet gerade in einer „AG Schutzkonzept EKV“, ein Schutzkonzepte für alle dem Verband angeschlossenen Einrichtungen. Dieses werden auch wir nach Fertigstellung übernehmen und an unsere Vor-Ort-Bedingungen anpassen.
3. Pädagogische Arbeit, Grundsätze der Bildung und Förderung
Wir arbeiten nach den „Grundsätzen zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“:
„Bildung beginnt mit der Geburt und mündet in lebenslanges Lernen. Diese insbesondere auch von der Wissenschaft getragene Erkenntnis hat in erheblichem Maße dazu beigetragen, dass in den vergangenen Jahren Bedeutung und Stellenwert der frühkindlichen Bildung deutlich zugenommen haben. In der frühen Kindheit werden die Grundlagen für die weitere Entwicklung von Kindern gelegt. Die Gesundheits- und Bildungschancen von Kindern verbessern sich, wenn Kinder in einem gesunden Umfeld aufwachsen und ihr soziales, physisches und psychisches Wohlbefinden gestärkt wird.
In der Kindertagesbetreuung ist neben der Erziehung und Betreuung von Kindern die frühkindliche Bildung eine weitere zentrale Aufgabe. Dies ist in dem stufenweise überarbeiteten Kinderbildungsgesetz (KiBiz) noch einmal ausdrücklich formuliert und konkretisiert worden. Die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, die beiden Landesjugendämter und das Ministerium haben sich auf der Grundlage von § 26 Absatz 3 KiBiz und in bewährter Tradition der 2003 geschlossenen Bildungsvereinbarung nunmehr auf eine neue Bildungsvereinbarung verständigt, die diesen ganzheitlichen Zusammenhang der Trias "Bildung – Erziehung – Betreuung" in den Blick nimmt.
Konzeptionelle Grundlagen dieser Bildungsvereinbarung vom 30.04.2015 stellen das vom Kind ausgehende und im KiBiz verankerte Bildungsverständnis sowie die "Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich" dar, die wesentliche pädagogische Grundprinzipien frühkindlicher Bildung, wie z. B. die Anerkennung der Selbstbildungspotentiale der Kinder, die Förderung selbstbestimmter Lernprozesse und die Bedeutung des Partizipationsgedankens unterstreichen.“ (Quelle: https://www.mkffi.nrw/bildungsvereinbarung-nrw am 04.01.2019)
3.1. Grundlagen unseres pädagogischen Handelns
Wir gehen bei unserer pädagogischen Arbeit grundsätzlich von der individuellen Situation des Kindes aus. Das Kindertagesstättenkind hat bei seinem Eintritt in die Einrichtung bereits wichtige Entwicklungsschritte vollzogen. Dieser Entwicklungsprozess verläuft aufgrund unterschiedlicher sozialer Einflüsse und anlagebedingter Faktoren individuell.
Unsere Aufgabe sehen wir darin, das Kind „da abzuholen, wo es sich in seiner Entwicklung befindet“, sein Selbstvertrauen zu vertiefen, wozu auch die Ablösung vom Elternhaus gehört. Der kontinuierliche Aufbau des Selbstvertrauens ist Grundlage für die zunehmende Selbstständigkeit des Kindes. Außerdem möchten wir mit unserer pädagogischen Arbeit die schöpferischen Kräfte des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Neigungen und Begabungen weiterentwickeln, dem Kind Grundwissen über seinen Körper vermitteln und die Entwicklung seiner geistigen Fähigkeiten fördern.
Ein Zusammgehörigkeitsgefühl innerhalb der Kindertagesstättengruppe zu entwickeln und weiterzuentwickeln ist in unserer pädagogischen Arbeit sehr wichtig, wobei unser Ziel ist, dass jedes Individuum sich so entfalten kann, dass es sich im Gruppenprozess wohlfühlt und zu seinem Recht kommt.
Innerhalb der Gruppe ist das einzelne Kind zuweilen auch Spannungen und Konflikten ausgesetzt, bei deren Bewältigung wir es begleiten und unterstützen möchten. Es lernt die Regeln, die notwendig sind, um miteinander umgehen zu können. Diese Regeln dienen der Orientierungshilfe und eigenen Sicherheit.
Das Kind geht Bindungen ein und erfährt emotionale Wärme und Nähe. Es soll dazu befähigt werden, seine eigene Rolle innerhalb der Gruppe zu erfahren, wobei ein partnerschaftliches, gewaltfreies und gleichberechtigtes Miteinander, auch der Geschlechter untereinander, gelernt werden soll. Gegenüber anderen Kulturen und Weltanschauungen soll Verständnis und Toleranz gefördert werden. Die pädagogischen Fachkräfte sehen sich dabei als Vorbild für die Gruppe.
3.2 Inklusion
Kinder mit Behinderung sollen möglichst gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung unsere Kindertagesstätte besuchen können. Barrieren, welche die Teilhabe an Bildungsprozessen behindern, sollen abgebaut werden, so dass Möglichkeiten geschaffen werden und Vielfalt gestärkt wird. Hauptfrage bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in unsere Kindertagesstätte ist: „Was ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen für das Kind am besten?“
3.3. Religionspädagogischer Ansatz
Erziehung zum christlichen Glauben bedeutet für uns die Vermittlung von Glaubensgrundlagen und Werten wie Achtsamkeit, Friedfertigkeit, Respekt und Wahrhaftigkeit.
Wir singen und beten mit den Kindern, feiern christliche Feste, sprechen über Gott und Jesus und vermitteln religiöse Grunderfahrungen. Wir möchten dem Kind das Gefühl von Geborgenheit vermitteln und es in seinem Vertrauen bestärken, das Grundlage sein kann für sein späteres Leben. Dabei soll es etwas erfahren von der Urgeborgenheit bei Gott.
Das Leben in unseren Ev. Tageseinrichtungen für Kinder ist an christlichen Grundwerten orientiert, wie sie im Reden und Handeln Jesu Christi zum Ausdruck kommen: Gott und den Nächsten lieben.
Die Kinder sollen Erfahrungen sammeln, wie man nehmen und geben, wie man Frieden stiften und Liebe üben, sich behaupten und doch die Wünsche und Nöte des anderen erspüren und auf sie eingehen kann. Wir wollen lernen, uns einander anzunehmen, so wie Jesus die Menschen angenommen hat.
Ein Beispiel: Als Max eines Morgens mit seinem Vater in die Kindertagesstätte geht, sieht er auf der Straße einen toten Vogel liegen. Der Fünfjährige ist noch ganz aufgeregt, als er in seine Gruppe kommt. Die pädagogische Fachkraft merkt, dass ihn das tote Tier beschäftigt. Sie ruft die Kinder zu sich und spricht mit ihnen über den Tod des Vogels. Auf einmal sagt Max leise: „Ich glaube, dass der Vogel jetzt im Himmel ist.“
Dieses Beispiel macht deutlich, worum es eigentlich geht: religiöse Erziehung in der Kindertagesstätte bedeutet für uns, die Kinder in ihren Bedürfnissen ernst zu nehmen und ihnen zu helfen, selbstständige und selbstverantwortliche Menschen zu werden. Dabei kommt es nicht auf die Zahl der erzählten biblischen Geschichten an, es geht vielmehr darum, den Kindern Geschichten und Gebete als Deutungen ihres Erlebens anzubieten. Als pädagogische Fachkräfte möchten wir glaubwürdig sein und die Kindertagesstätte sollte ein Ort sein, in dem Worte und Taten übereinstimmen. Beschäftigt das Kind sich mit dem Glauben, ist das für die Eltern oft Anlass, es auch zu tun.
Enttäuschungen, aber auch gute Erfahrungen mit der Kirche werden wieder lebendig. Evangelisches Profil bedeutet für uns, dass ein Kind auch langfristig im Netz unserer Gemeinde geborgen ist. Zu diesem Netz tragen die vielfältigen Angebote unserer Kirchengemeinde bei.
3.4. Freispiel
Das Freispiel nimmt in unserem Alltag einen großen Raum ein. Im freien Spiel können die Kinder selbst und spontan entscheiden, mit wem, wo, wie lange und womit sie sich beschäftigen möchten. Die Kinder dürfen auch die anderen Gruppen, den Flur und das Außengelände dazu benutzen. Sie sollen Freude am Spiel haben und Kreativität ausleben können, wobei es nicht darum geht, ein Ergebnis zu erzielen. Das Kind steckt sich selbst seine Ziele und die Fachkräfte helfen begleitend dabei. Der Grundgedanke der Partizipation wird im Kita-Alltag gelebt, z.B. indem kleinere und größere Kinder und Erwachsene gemeinsam nach Lösungen suchen und Absprachen treffen. Die Kinder erhalten die Möglichkeit, sich in Konfliktsituationen aktiv auseinanderzusetzen, sich zu behaupten, aber auch nachzugeben.
3.5. Gesundheitsförderung und Bewegungserziehung
Wir möchten die Gesundheit der Kinder unterstützen und fördern dies durch gesunde Ernährung und ausreichende Bewegungsmöglichkeiten. Jede Gruppe bietet regelmäßig Bewegungsangebote an, die sowohl im Haus als auch auf dem Außengelände stattfinden. Gruppenräume, Flure und Außengelände bieten durch ihre Gestaltung verschiedenste Bewegungsmöglichkeiten im Kindertagesstätten-Alltag.
Kinder werden ermutigt, ihren Gefühlen zu trauen und unterschiedliche Gefühle wahrzunehmen. Sie lernen gute und schlechte Gefühle zu differenzieren, lernen die eigenen Grenzen und die anderer zu achten und werden zum respektvollen Umgang miteinander angeleitet. Das findet seinen Niederschlag u.a. in dem Angebot an die Kleinen, sich eine bestimmte Fachkraft zum Wickeln auszusuchen.
3.6. Kreativität, musikalische Erziehung, Kunsterziehung
Wir ermutigen die Kinder, mit vielfältigen Materialien umzugehen, die sie in der Kindertagesstätte entdecken können. Kreativität zählt zu den wichtigen Lebenskompetenzen und neben gezielten Angeboten geben wir den Kindern Möglichkeiten, frei gestalten und experimentieren zu können. In den Atelierräumen bzw. Kreativbereichen können Kinder mit unterschiedlichen Materialien kreativ werden (Gestalten mit Papier (Schneiden, Falten ...), Stoffen, Filz, Muscheln, Steinen, Mosaiksteinen, Malen, Arbeiten mit Ton, Wolle, Prickeln, Perlenschmuck, Federschmuck etc., etc.). Die pädagogischen Fachkräfte leiten die Kinder bei der Auswahl und Bearbeitung der Materialien an, wenn sie Impulse oder Unterstützung benötigen.
3.7. Mahlzeiten
In unseren Kindertagesstätten können die Kinder vormittags bis ca. 10.30 Uhr selbst bestimmen, wann sie frühstücken möchten. Freitags findet ein gemeinsames Frühstück in den Gruppen statt.
Das Mittagessen beginnt gegen 12.00/12.15 Uhr. Eine angenehme Atmosphäre und das Gefühl von Zugehörigkeit vermitteln dem Kind Geborgenheit und Sicherheit. Die pädagogischen Fachkräfte werden als Begleiter und Vorbilder erlebt. Große Freude haben die Kinder daran, den Tisch zu decken. Darin werden sie von uns bestärkt und unterstützt.
„Während des Essens erfährt das Kind:
· Vieles über seine eigene Fähigkeit rund um die Nahrungsaufnahme (z.B.. motorische Leistung Auge-Hand-Mundkoordination)
· Wiederkehr zeitlicher Abläufe (Frühstück, Spielen, wickeln, Mittagessen usw.)
· Geschmack, Geruch, Konsistenz verschiedener Nahrungsmittel
· Namen dieser Nahrungsmittel
· Soziales Miteinander und Kommunikation in der Gruppe“
(aus: Anja Cantzler, Essen mit Genuss, in: Kindergarten heute, 9/2008)
Das Mittagessen beginnen wir mit einem gemeinsamen Tischgebet. Danach wird das Essen auf die Teller gegeben. Dies machen die Kinder nach Möglichkeit selbst. Mit der Zeit lernen die Kinder dadurch, einzuschätzen, wie viel sie essen können. Alle Kinder essen so viel, bis sie satt sind. Es dürfen natürlich Reste auf dem Teller bleiben.
Die Mitsprache und Mitwirkung der Kinder an der Essensversorgung stärkt ihre eigene Wertschätzung.
Wir ermuntern die Kinder durch aufmerksame Zuwendung auch unbekannte Speisen zu probieren, akzeptieren aber auch deren Entscheidungsfreiheit.
Die zweijährigen Kinder sitzen jeweils nahe bei einem Erwachsenen, damit Hilfe direkt erfolgen kann. Für die Kleinen werden Sitzmöglichkeiten bereitgestellt, die beiden Füßen Halt und Bodenkontakt bieten.
Für das Essen gelten bei uns folgende Grundsätze:
- Abwechslungsreiche Speisepläne; Kinder- und Elternwünsche werden mit einbezogen
- Jeden Tag gibt es mindestens einen gesunden Bestandteil (Gemüse, Salat oder Obst)
- Frühstück und Nachmittagssnacks werden in Rücksprache mit dem Elternhaus gesundheitsorientiert ausgerichtet (möglichst wenig Süßigkeiten).
3.8. Schlafen
Das Schlafen ist für jüngere Kinder ein wichtiger Bestandteil des Tagesablaufs, denn kleinere bedürfen im Laufe des Tages ihrer Ruhepausen. Wir haben einen separaten Ruheraum, wo die Kinder die Möglichkeit haben, in Ruhe schlafen zu können. Jedes Schlafkind hat hier eine Matratze mit von zu Hause mitgebrachter Bettwäsche, Kuscheltier, etc.
3.9. Körperpflege
Unser Wickelbereich befindet sich in den Wasch- und Toilettenräumen. Es gibt Platz für eine hochgelegte Duschtasse und über eine Treppe können die Kinder selbst auf die Wickelauflage steigen. Sie können selbst aussuchen, von welcher Bezugsperson sie gewickelt werden möchten.
Beim Windeln wechseln erhalten die Kinder ungeteilte Aufmerksamkeit in einem geschützten Rahmen. Wir achten darauf, dass sich die Kinder nach und nach an ihrer eigenen Pflegesituation beteiligen, z.B. Windeln selber an- und ausziehen.
Der Schritt in die Sauberkeit ist ein Entwicklungsprozess.
Windeln und Pflegeprodukte werden von den Eltern gestellt.
Regelmäßiges Händewaschen der Kinder, z.B. vor den Mahlzeiten und nach dem Toilettengang, wird von uns unterstützt.
3.10. Raumgestaltung
Unsere Räume sind in Spiel- und Erlebnisbereiche strukturiert. Sie sind ansprechend gestaltet und bieten Raum für Bewegung und Rückzug. Wir passen die Materialauswahl dem Alter, den Interessen und Bedürfnissen der Kinder entsprechend an.
3.11. Feste und Feiern
Feste gehören zu unserer Kultur und unserem Brauchtum. Wir beteiligen die Kinder an der Vorbereitung. Die Festanlässe bieten vielfältige Möglichkeiten zum kreativen Gestalten, Singen und anderem.
Im Laufe des Jahres feiern wir religiöse, jahreszeitliche, interkulturelle und andere Themenfeste mit den Kindern und häufig auch mit deren Familien.
3.12. Gestaltung von Übergängen
3.12.1 Eingewöhnung
Die zeitweise Trennung von vertrauten und die Hinwendung zu unbekannten Personen verlangt dem Kind eine extrem hohe Anpassungsleistung ab. Um eine Beziehung zur neuen Kindertagesstätte aufbauen zu können, benötigen sowohl die Eltern als auch die Kinder Zeit.
Bereits beim Aufnahmegespräch machen wir den Eltern deutlich, welche Bedeutung die Eingewöhnungsphase für die Kinder hat und dass zunächst die Anwesenheit der Eltern erforderlich ist. Die Aufnahme und Eingewöhnung gestalten wir in dem Bemühen, dass allen Beteiligten Zeit bleibt, sich in die neue Situation einzufinden.
Für uns sind eine sorgfältige Planung und Durchführung der Trennung von Mutter und Vater und der Aufbau einer Beziehung zu einer pädagogischen Fachkraft besonders wichtig.
In der ersten Zeit wird im Beisein von Mutter oder Vater eine Bindung von der pädagogischen Fachkraft zum Kind aufgebaut, in welcher die Trennungszeiten von der Mutter oder dem Vater möglichst stressfrei gesteigert werden. Die Zeiten mit und ohne Eltern orientieren sich an den Reaktionen des Kindes. Die Eingewöhnungszeit ist abgeschlossen, wenn das Kind die pädagogische Fachkraft als Bezugsperson akzeptiert (d.h., wenn es sich z.B. trösten lässt, wenn es gegen den Weggang der Mutter protestiert).
Unterstützend und wichtig sind hierbei Rituale wie das „Winken“ an unseren Fenstern oder das „Rausschmeißen“ aus unserer Eingangstür und ein immer wiederkehrender und somit vertrauter Rhythmus im Tages- und Wochenverlauf.
Die Eingewöhnungsphase sollte vor einem evtl. Berufseintritt der Mutter bzw. des Vaters abgeschlossen sein, damit sie ohne Druck durchgeführt werden kann. In dieser Zeit sollte das Kind die Einrichtung anfangs nur stundenweise, später etwas länger besuchen. Die Eltern sollten für die Eingewöhnungsphase genug Zeit (ca. 1 Monat) einplanen.
3.12.2. Übergang Kindertagesstätte-Schule
Am Ende des Kindertagesstätten-Jahres heißt es für unsere „Wackelzähne“, die großen Kindertagesstätten-Kinder, Abschied nehmen. Die bald eintretende neue Lebenssituation in der Grundschule bedeutet viele Veränderungen für die Kinder. Elternhaus und Kindertagesstätte-Team unterstützen die Kinder darin, wichtige Fähigkeiten dafür zu erwerben.
Die Schulfähigkeit setzt sich aus den vier Bereichen
- kognitive Schulfähigkeit (z.B. Beziehungen/Gesetzmäßigkeiten erkennen, Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer, Neugierdeverhalten und Lerninteresse zeigen, auditive Merkfähigkeit und visuelles Gedächtnis)
- motorische Schulfähigkeit (Auge- Hand-Koordination, Fingergeschicklichkeit, eigeninitiatives Verhalten, taktile- und kinästhetische Wahrnehmung)
- soziale Schulfähigkeit (z.B. sich in einer Gruppe angesprochen fühlen, Regelbedeutungen erfassen und sich daran halten können, anderen zuhören können und konstruktive Verhaltensweisen haben)
- emotionale Schulfähigkeit (z.B. Enttäuschungen ertragen können, Zuversicht besitzen, neue Situationen angstfrei wahrnehmen, Belastbarkeit besitzen).
Je stärker die emotionale Schulfähigkeit entwickelt werden kann, desto stärker können auch soziale und motorische Schulfähigkeit entwickelt werden.
Je stärker wiederum die sozialen und motorischen Fähigkeiten entwickelt sind, umso stärker kann sich die kognitive Fähigkeit entwickeln.
Den wichtigsten Baustein für die Entwicklung von Schulfähigkeit bildet also die emotionale Stabilität.
Kinder können emotional gesund aufwachsen, wenn die Befriedigung ihrer seelischen Grundbedürfnisse sichergestellt ist. Diese Grundbedürfnisse sind z.B.: Liebe, Zeit, Ruhe, Bewegung, Respekt, Neugierde, Vertrauen, Sicherheit, Optimismus, Gewaltfreiheit, Verständnis, Erfahrungsräume und Mitspracherecht. In den Kindertagesstätten unseres Familienzentrums wird auf die Befriedigung der seelischen Grundbedürfnisse der Kinder großes Gewicht gelegt. Bei aller Forderung, Förderung und Anregung, die wir den Kindern angedeihen lassen, sind wir stets bedacht, den Kindern ausreichend Zeit zum freien Spiel zu geben, denn dort können sie eigene Fähigkeiten entwickeln und vervollständigen und alles, was sie erleben, was sie beeindruckt oder beunruhigt, verarbeiten. Nur ausgeglichene Kinder können Selbstbewusstsein aufbauen und positiv in die Zukunft blicken. (angelehnt an: Armin Krenz: „Ist mein Kind schulfähig?“ 6. Aufl. 2009, Kösel-Verlag, München)
Einige der umliegenden Schulen laden die Fachkräfte der Kindertagesstätte einmal jährlich zu einem gemeinsamen Austausch ein.
Auch bei der jährlich stattfinden Infoveranstaltung für die Eltern der vierjährigen Kinder sind die Kindertagesstätten aus dem Stadtteil einbezogen.
Darüber hinaus laden wir uns gegenseitig zu Festen und Veranstaltungen ein und machen unsere Angebote gegenseitig bekannt.
In einem Gottesdienst werden die Vorschulkinder feierlich verabschiedet.
4. Sprachförderung
Als wichtiges Verständigungsmittel und Brücke in zwischenmenschlichen Beziehungen gilt die Sprache. Sie ist Teil der Persönlichkeit und Medium, mit anderen in Kontakt zu treten. Der Prozess der Sprachentwicklung beginnt bereits mit der Geburt und wird in der Regel intuitiv von den Eltern unterstützt.
Die in Kindertageseinrichtungen institutionell erfolgende „Alltagsintegrierte Sprachbildung“ erreicht und fördert die sprachliche Entwicklung der Kinder ganzheitlich. Um diesen Prozess weiterzuentwickeln, ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von pädagogischen Fachkräften und Eltern in der Kindertagesstätte ein wesentlicher Baustein.
Seit dem 01.08.2014 wurde zudem im Kinderbildungsgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um Sprachbildung in jeder Tageseinrichtung konzeptionell in Bezug auf Durchführung und Reflexion zu verankern[1].
4.1. Alltagsintegrierte Sprachbildung
Die Sprachförderung findet in unseren Kindertagesstätten nach einem alltagsintegrierten ganzheitlichen Ansatz statt, da wir Sprache als einen Schlüssel für Bildung sehen und sie daher als durchgängiges Prinzip unserer pädagogischen Arbeit genutzt wird. Bildungsarbeit ist hierbei immer Beziehungsarbeit. Interaktion und Sprache findet immer statt: Verbal und non-verbal. Uns ist es hierbei wichtig, den Alltag in der Kindertagesstätte in jeder Interaktion sprachanregend und beziehungsfördernd zu gestalten; sei es im Morgenkreis oder in Wickel- oder Pflegesituationen. Die pädagogischen Fachkräfte sind sich ihrer Rolle als Sprachvorbild bewusst. Die Kinder werden durch vielfältige Kommunikationsanlässe und dem gezielten Einsatz geeigneter Spiele und Materialien gefördert. In Groß- und Kleingruppen finden z. B. rhythmisch-musikalische Angebote sowie Buchbetrachtungen statt.
Durch diesen Ansatz und die ganzheitliche Umsetzung in der Praxis erreichen wir alle Kinder unserer Tageseinrichtung. Sprachanlässe bieten sich jederzeit in Spielsituationen oder im Austausch über Erlebtes, und müssen nicht künstlich erschaffen werden. Sprache wird dadurch individuell erlebbar, und wir finden individuelle Zugänge für jedes Kind, seinem individuellen Sprachstand angemessen.
Zudem erleben Kinder hierdurch unterschiedliche Formen der gelebten Kommunikation (z.B.: „Wie rede ich mit den „Kleinen“, damit sie mich verstehen?“ und „Wie kann ich mich komplexer austauschen, wenn ich etwas erfahren möchte?“). Die verbalen und non-verbalen Formen der Ausdrucksmöglichkeit werden in verschiedensten Situationen er-spür-bar, sei es bei Spielen, in Liedern, durch Erfahrungen im Bereich Literacy (Umgang mit Büchern, Geschichten, Reimen) oder in anderen Bildungsbereichen, wie z.B. einer Bewegungslandschaft beim Kinderturnen.
Durch dieses Konzept werden unsere Fachkräfte, ohne vorgegebenes Material oder Zeitaufkommen, zu Sprachvorbildern im Alltag, die zudem in allen Bildungsbereichen ihren Einsatz finden.
Sprachförderung bedeutet in diesem Kontext konkret:
- Wortschatzerweiterung
- Entwicklung von Satzbildungsfähigkeit (grammatikalische Kompetenz)
- Sprachverständnis und Ausdrucksfähigkeit fördern
- Formen von Ausdruck und Sprache erleben (non-verbal, verbal, durch Kunst, Musik…) und Resonanz erfahren
- Sinnvollen Einsatz und Gebrauch von Sprache (kommunikative Kompetenz) fördern
- Individuelle Sinnhaftigkeit (Nutzen von z.B. Freude, Neugier, Bewegungsdrang) aufzeigen
- Sprachanlässe schaffen
- Beziehungen zwischen Kind und Erziehern vertiefen
- Vielfältige Wahrnehmungsbereiche stimulieren (Rhythmus- und Melodieerfahrungen, Klatsch- und Bewegungsspiele, Buchbetrachtungen …)
- Stärkung des Selbstwertgefühles der Kinder (ich bin sprachlich „kompetent“)
- Verstehen von Regeln und das Erleben von Ritualen initiieren
- Den Sprachentwicklungsstand individuell feststellen (durch parallelen Einsatz von aktivem Beobachten, Portfolio-Arbeit und standardisierten Testverfahren)
- Bedarfe erkennen und Aussagen über Lernfortschritte treffen können
- Unterstützungsangebote anregen und umsetzen
- Information und Transparenz für Eltern schaffen
4.2. Beobachtung und Dokumentation
Die sprachliche Förderung knüpft an den Sprachentwicklungsstand der einzelnen Kinder an. Zur Einschätzung des sprachlichen Entwicklungsstandes der Kinder setzen wir einmal pro Jahr grundsätzlich die DESK Beobachtungsbögen[2] ein, die wir zusätzlich durch die Beobachtungsbögen „Liseb[3]“, „Sismik[4]“ oder „Seldak[5]“ ergänzen, da diese eine spezielle Sprachstandserhebung im regelmäßigem Abstand gewährleisten. Durch den Einsatz dieser prozessbegleitenden Beobachtungsinstrumente, profitieren auch die Eltern der Tageseinrichtungen, da unsere Beobachtungen in den jährlichen Entwicklungsgesprächen den Austausch, auch in Bezug auf Handlungsempfehlungen, erleichtern und bereichern. Wert gelegt wird in beiden Kindertagesstätten auf die Zusammenarbeit mit den Eltern, damit diesen transparent ist, wie mit den Kindern gearbeitet wird und warum die sprachliche Förderung einen hohen Stellenwert in einer Bildungseinrichtung einnimmt.
Es ist uns bei dem Einsatz von Testverfahren jedoch auch besonders wichtig, keinen defizitorientierten Blick auf den Sprachstand eines einzelnen Kindes zu erlangen, sondern stärker kompetenzorientiert mit jedem Kind zu arbeiten: alltagsbasierte, authentische Erlebnisse und eine sichere Beziehung unter einander sollen zum Sprechen anregen. Wir fördern bewusst den Dialog und greifen die Themen der Kinder auf, die akut für sie interessant sind, um dadurch ihre kommunikativen Kompetenzen aktiv zu erweitern. Aktives Zuhören, Selbstreflektion in Bezug auf Gehörtes und das eigene Sprachverhalten und Körpersprache müssen hierbei berücksichtigt werden.
Daher ergänzen wir die standardisierten Testverfahren zusätzlich um unsere freien Beobachtungsbögen und unsere alltägliche Portfolio-Arbeit (Ordner, die die Entwicklung der Kinder alltagsbegleitend abbilden). Diese, jenseits der z.T. defizitorientierten Testverfahren, ermöglichen einen wertschätzenden Austausch und Blick auf jedes einzelne Kind und bieten außerdem Platz für individuelle Vereinbarungen zur Kompetenzerweiterung.
4.3. Theorie-Praxis-Transfer bei Entwicklungsverzögerungen
Die Ergebnisse aller Beobachtungsverfahren fließen letztendlich in einer Gesamtauswertung durch die pädagogischen Fachkräfte zusammen. In der Vorbereitungszeit können dann die pädagogischen Fachkräfte gemeinsam die Ergebnisse bündeln und ein weiteres individuelles Vorgehen planen.
Stellt sich im Alltag oder bei den Vorbereitungen der Entwicklungsgespräche (und den damit einhergehenden Testverfahren) ein bestätigter Verdacht auf eine sprachliche Entwicklungsverzögerung oder eine Sprachhemmung heraus, handeln wir zeitnah. Im Rahmen von Elterngesprächen wird der Verlauf einer individuellen Förderung und das ggf. Hinzuziehen weiterer Fachkräfte geplant und interdisziplinär abgestimmt. Sofern sich die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie bestätigt hat, und bei vorliegendem Einverständnis der Familien, halten wir auch während einer laufenden Therapie Kontakt zum behandelnden Therapeuten. So können auf kurzem Weg Impulse für die jeweilige Arbeit ausgetauscht werden, um dem jeweiligen Kind bestmögliche Anreize zur Sprachentwicklung bereit stellen zu können.
4.4. Spezialisierte Fachkraft für den Bildungsbereich „Sprache“
Frau Schürle, die in der Kindertagesstätte Matthäuskirche eingesetzt ist, ist für unsere beiden Kindertagesstätten die Pädagogische Fachkraft, die unseren Familien und Kolleginnen als kompetente Ansprechpartnerin für den Bildungsbereich „Sprache“ als spezialisierte Fachkraft zur Verfügung steht. Sie bietet darüber hinaus auch eine spezielle Einzel-Sprachförderung der Kinder mit Migrationshintergrund an, die aktuell die Kita Matthäuskirche besuchen.
4.5. Interdisziplinäre Zusammenarbeit
In Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln bieten wir darüber hinaus im Bedarfsfall die Möglichkeit der gezielten sprachlichen Förderung von Kindern an, die keine Kindertagesstätte besuchen. Wir stellen hierzu einen Raum in der Kindertagesstätte Matthäuskirche zur Verfügung, die Organisation und Durchführung der Maßnahme liegt beim Jugendamt.
Auf Grundlage des Schulgesetzes existiert zudem eine Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Grundschulen. Dies auch im Kontext der Gestaltung eines sanften Übergangs der Vorschulkinder in die Schule. Hierbei werden zum einen die Vorschulkinder in Spielen, Gesprächen oder Buchbetrachtungen auf die bevorstehende Grundschulzeit vorbereitet. Zum anderen erfolgen aber auch ein Kennenlernen der jeweiligen Fachkräfte und ein Austausch über Konzepte und Förderstrategien.
Es gibt im Familienzentrum auch, in Absprache mit unserem Kooperationspartner SprechRAUM/Frau Bendix, eine halbjährliche offene Sprechstunden für Kindertagesstätteneltern und Interessierte aus dem Sozialraum zu Fragen rund um die kindliche Sprachentwicklung.
Kindern unserer Tageseinrichtungen, die sprachtherapeutische/logopädische Hilfe benötigen, bieten wir außerdem die Möglichkeit, ihre Sprachtherapiestunden mit dem Therapeuten/der Therapeutin vor Ort in der jeweiligen Tageseinrichtung zu machen. Dafür stellen wir in beiden Kindertagesstätten je einmal die Woche einen Raum zur Verfügung.
Als Netzwerkpartner stellen wir für ratsuchende Eltern im Eingangsbereich der Kindertagesstätten eine Liste mit örtlichen logopädischen Praxen bereit. Diese Kontaktadressen finden sich im Eltern-Informationsordner, der in den Tageseinrichtungen bereit steht.
4.6. Ausblick
Die aktuellen Bemühungen im Bereich Sprachförderung werden von uns in regelmäßigem Abstand überprüft und gegebenenfalls weiter entwickelt.
Durch Fortbildungen halten wir unser Wissen und unsere Fachkräfte auf dem neuesten Stand und nehmen für uns relevante Informationen auf, um sie unseren Familien zur Verfügung stellen zu können.
5. Beobachtung und Dokumentation
Beobachtung ist die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit. Wir beobachten täglich, um die Interessen, Themen und Bedürfnisse der Kinder zu erkennen.
Die Entwicklung jedes Kindes wird dokumentiert durch:
- Notizen, schriftliche Beobachtungen
- Entwicklungsberichte
- Kunstwerke der Kinder
- Fotos der Kinder
Fotos, Zitate, Zeichnungen, Kunstwerke und Fotos der Kinder werden mit jedem Kind in einem Portfolio gesammelt. Dort können Eltern, Kinder und Pädagogische Fachkräfte immer wieder gerne hineinschauen.
Mit den Eltern werden jährlich ausführliche Gespräche über den Entwicklungsstand ihrer Kinder geführt. Gesprächsgrundlage bietet hierbei der wissenschaftlich evaluierte DESK-Bogen (Dortmunder Entwicklungsscreening).
Die Ergebnisse aller unserer Beobachtungsverfahren (alltagsintegrierte Beobachtung, Portfolio-Arbeit, DESK Beobachtungsbögen und die Sprach-Beobachtungsbögen „Liseb“, „Sismik “ oder „Seldak“) fließen in einer Gesamtauswertung durch die pädagogischen Fachkräfte zusammen. In ihrer Vorbereitungszeit bündeln die päd. Fachkräfte gemeinsam die Ergebnisse und planen ein weiteres individuelles Vorgehen, um die Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen.
6. Öffentlichkeitsarbeit
Durch die Öffentlichkeitsarbeit möchten wir Interessierte über unsere Angebote und Arbeitsweise informieren. Unsere Öffentlichkeitsarbeit findet inner- und außerhalb unserer Einrichtungen statt:
· Aushänge an „Schwarzen Brettern“ in Kindertagesstätten und Gemeindezentren und im Stadtteil und bei unseren Kooperationspartnern
· Informationen über unsere Angebote per E-Mail an Kooperationspartner und auf unserer website www.familienzentrum-lindenthal.de
· Flyer
· Schriftliche Konzeption
· Infostände bei Festen wie dem zweijährlich stattfindenden Decksteiner Straßenfest
· Veröffentlichungen im „Lindenblatt“, in Tages- und Wochenzeitungen sowie im Newsletter des Ev. Kirchenverbandes Köln und Region
Im Bereich social media sind wir bewusst eher zurückhaltend. Wir setzen vor allem auf Print-Infos (denn diese können angesehen, angefasst, mitgenommen und aufgehangen werden) in den Kindertagesstätten und im Stadtteil und persönliche Präsenz und Ansprache.
7. Zusammenarbeit mit Eltern
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) regelt die Zusammenarbeit von Eltern und Kindertagesstätte. Das Personal der Kindertagesstätte und Eltern sollten vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Eltern haben das Recht auf regelmäßige Information über den Entwicklungs- und Bildungsstand ihres Kindes.
Eltern und Pädagogische Fachkräfte sind wichtige Partner in der Erziehung der Kinder. Daher legen wir viel Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Wir informieren sie täglich beim Bringen und Abholen der Kinder, in sogenannten Tür- und Angelgesprächen, in regelmäßig stattfindenden Elterngesprächen, auf Elternabenden, auf unseren Infowänden und in Elterncafés über unsere pädagogische Arbeit. Regelmäßig bieten wir Elternabende zu pädagogisch relevanten Themen an, die von allen Eltern unserer Kindertagesstätten und des Sozialraums besucht werden können. Bei der Wahl der Themen für die Vortrags- und Infoabende richten wir uns nach den Bedürfnissen der Familien.
Wir freuen uns, wenn Eltern uns unterstützen, mithelfen und unsere Arbeit durch ihre Ideen bereichern.
Viele Aktionen wären ohne das Engagement der Eltern in unseren Kindertagesstätten nicht möglich. So finden sich fast immer Eltern, die uns bei Ausflügen und Festen unterstützen und begleiten.
In beiden Kindertagesstätten werden in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fördervereinen Angebote für die Kinder realisiert.
In Zusammenarbeit mit dem Katholischen Familienzentrum in unserem Stadtteil ermöglichen wir weiterhin unseren Eltern gegenseitig die Teilnahme an wohnortnahen Angeboten, wie z.B. an dem Elternkurs „Starke Eltern - Starke Kinder®“.
Zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger gibt es die Elternversammlung, den Elternbeirat und den Rat der Tageseinrichtung.
Diese Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit in der Einrichtung fördern.
Die Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. Dort informiert der Träger über personelle Veränderungen sowie über pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten. Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates. Bei der Wahl des Elternbeirates hat jeder anwesende Erziehungsberechtigte eine Stimme. Dies beruht auf folgender Erwägung: die Mitwirkungsbestimmungen dienen nicht der individuellen Vertretung des jeweiligen Kindes, vielmehr sind sie wichtig im Blick auf das Gesamtbild der Tageseinrichtung.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.
Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Er ist ein Beratungsgremium, in dem gemeinsam von den vorgenannten Beteiligten alle die Tageseinrichtung berührenden Fragen besprochen werden sollen mit dem Ziel der Herstellung von Einvernehmen und ggf. der Aufgabe, Vereinbarungen möglich zu machen.
8. Partizipation/Beschwerde
In der Pädagogik versteht man unter dem Begriff der Partizipation das grundsätzliche Einbeziehen und die Beteiligung von Kindern an Entscheidungsprozessen.
Die Grundlage hierfür liegt zum einen in der UN-Kinderrrechtskonvention (Artikel 12), mittlerweile hat aber auch die NRW -Gesetzgebung reagiert: Im §13 (6) des KiBiz heißt es:
„Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wirkt darauf hin, Kinder zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Daher sollen Kinder ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege mitwirken. Sie sind vom pädagogischen Personal bei allen sie betreffenden Angelegenheiten alters- und entwicklungsgerecht zu beteiligen. Zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind in Tageseinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorzusehen und zu praktizieren.“
Kinder sollen lernen, Entscheidungen zu treffen und ihre eigenen Interessen zu vertreten, Kompromisse einzugehen oder diese gemeinsam im Gespräch zu erarbeiten. Hierdurch machen Kinder zahlreiche Erfahrungen:
- Kinder lernen ihre Bedürfnisse in Worte zu fassen
- Das Selbstbewusstsein der Kinder wird gestärkt
- Sie lernen Zuzuhören/andere aussprechen zu lassen
- Sie bilden sich eine Meinung/lernen die Meinungen anderer zu tolerieren
- Sie lernen Gefühle, Interessen, Wünsche, Kritik zu erkennen, zu äußern und zu begründen
- Sie lernen Konflikte zu bewältigen/zu lösen
- Sie werden gemeinsame Entscheidungen treffen
- Sie werden Verantwortung für sich und andere übernehmen
Partizipation (Beteiligung/Mitbestimmung) in unseren Kindertagesstätten soll den Kindern erste Erfahrungen mit der Demokratie (Freiheit, Solidarität, Gleichberechtigung) ermöglichen. Für uns heißt dies, dass die Kinder den Alltag in unserem Kindergarten aktiv mitgestalten können.
Wir nehmen die Kinder ernst, trauen ihnen etwas zu, nehmen Rücksicht auf Ängste, Gefühle und Interessen. Wir kommen ihnen mit Achtung, Wertschätzung und Respekt entgegen.
Die Beteiligung der Kinder geschieht im täglichen Umgang miteinander. In Beteiligungsprozessen aktiv zu sein, bedeutet immer gemeinsame Interaktion, zwischen den einzelnen Kindern und den Kindern und uns Erwachsenen.
Das bedeutet für unsere Arbeit, dass wir uns in Freispielsituationen aus dem Spiel der Kinder untereinander heraushalten, die entstehenden Konflikte beobachten, aber nicht sofort zwingend eingreifen. Die Kinder sollen lernen, ihre Beziehungen selbständig zu knüpfen und auch ihre Konflikte selber zu lösen. Das ermöglicht ihnen ein aktives Lernen aus der Situation heraus. Dieses Wissen können sie später in ihrem Leben auf andere Situationen übertragen und so entstehende Probleme eigenständig lösen.
Die Kinder lernen:
- z.B. im Freispiel wo, was und mit wem sie spielen wollen. Hierbei werden Lösungen gesucht und Kompromisse erarbeitet.
- Während des Stuhlkreises wird die Demokratie gelebt d.h. der Kreis wird gemeinsam gestellt, Spiele, Lieder, Gespräche werden miteinander gewählt und dabei auch Regeln eingehalten. Bei Gesprächen kann jeder etwas sagen, jedem wird zugehört. Dadurch werden die Kinder ermutigt ihre Bedürfnisse in Worte zu fassen. Was war gut/ nicht so gut? Was könnte man ändern? Jedes Kind kommt hierbei zu Wort und hat eine Stimme.
- Jedes Kind kann Ideen in den Gruppenalltag einbringen.
- Die Kinder sind an Abstimmungen beteiligt, werden gehört.
- Aktivitäten, Feste, die Planung des Mittagessens erfolgt gemeinsam.
- Die Umsetzung von Lernwünschen (z.B. praktische Übungen des tägl. Lebens, Weben, Bastelprojekte, ...) erfolgen begleitet durch uns Erwachsene. Wichtig ist es uns hierbei zu erkennen, wie ein Kind gerade Hilfe braucht: Indem man es unterstützt oder indem man es bei seinem Handeln begleitet.
- Bei der Gestaltung von Umgebung und Räumen sind die Kinder involviert.
Dies ist nur ein kleiner Auszug der vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten, die den Kindern in unseren Einrichtungen ermöglicht wird, um sie im Alltag einzubinden. Die genannten Punkte zeigen zudem, dass in sich wiederholenden Alltagssituationen viel gelernt werden kann. Am meisten profitieren Kinder von Themen, die sie selbst wählen können. Dazu brauchen sie neben Raum, Zeit und anderen Kindern, entsprechende Anregungen und Erwachsene, welche sie in ihrer Entwicklung begleiten und anregen.
Es geht uns hierbei nicht nur um das „Ob“, sondern auch um das „Wie“ der Beteiligung - und um die Frage, wie sich die Qualität der Beteiligungsprozesse optimieren lässt. Beteiligung war immer schon Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Die neuen Impulse aus der aktuellen Fachdiskussion des Bereiches Partizipation und Bildung werden in unserer Einrichtung derzeit rege verfolgt, um weitere Formen und Gremien für mehr Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern zu installieren und noch mehr Teilhabe ermöglichen zu können.
Die Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt bei der Kita-Leitung. Der Umgang mit Beschwerden orientiert sich an der Verfahrensanweisung im QM-Ordner. Es gibt einen Beschwerdebriefkasten in jeder Kindertagesstätte.
9. Qualitätssicherung
Unsere Arbeit orientiert sich an den Qualitätsstandards des Qualitätsmanagements der Ev. Kindertageseinrichtungen (QM-Ordner, Bundesrahmenhandbuch des Diakonischen Institutes für Qualitätsmanagement und Forschung GmbH), dem KiBiz (Kinderbildungsgesetz), sowie an der Erfüllung der Gütesiegelkriterien Familienzentrum NRW.
Das Gütesiegel haben wir als Ev. Familienzentrum Lindenthal als Verbund unserer beiden Ev. Tageseinrichtungen für Kinder im Jahre 2011 erlangt. Im Jahre 2015 haben wir die Re-Zertifizierung erfolgreich geschafft.
Im Rahmen der Zertifizierung zum Familienzentrum NRW haben wir unsere Qualitätsstandards weiter ausgebaut und gesichert, z.B. durch regelmäßige Bedarfsabfragen bei den Familien unserer Kindertagesstätten und im Sozialraum und unsere darauf ausgerichteten Angebote wie themenorientierte Elternabende.
Unsere pädagogischen Fachkräfte erweitern ihre Kompetenzen kontinuierlich durch den Besuch von Fort- und Weiterbildungen.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung werden regelmäßige MitarbeiterInnengespräche geführt und ggf. wird die Möglichkeit der Supervision zur professionellen Reflektion der Arbeit genutzt.
Arbeitskreise und fachliche Begleitung durch die Fachberatung der Diakonie ergänzen unsere Kenntnisse.
In der täglichen Arbeit in den Kindertagesstätten zeigt sich die Qualitätssicherung durch regelmäßige Beobachtungen des Gruppengeschehens und der Dokumentation von Entwicklungsprozessen in Form von Portfolios.
In den wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen wird die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit gewährleistet.
Darüber hinaus werden regelmäßig die im QM-Ordner hinterlegten Qualitätsstandards überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
Jährlich findet ein „QM-Tag“ für beide Einrichtungen statt. An diesem Tag bleiben die Kindertagesstätten für die Kinder geschlossen, damit das Team sich mit spezifischen Themen und der Konzeptionsarbeit auseinandersetzen kann. Da die Konzeptionsarbeit ein ständiger Prozess ist, braucht es Zeit und Raum, damit sich das gesamte Team strukturiert austauschen und mit anliegenden Veränderungen beschäftigen kann.
Gesetzestext, Ausschnitte aus dem Kinderbildungsgesetz, in der ab 1.8.2014 gültigen Fassung
§ 13c Sprachliche Bildung
(1)
Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages gehört die kontinuierliche Förderung der sprachlichen Entwicklung. Sprachbildung ist ein alltagsintegrierter,
wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildung. Sprache ist schon in den ersten Lebensjahren das wichtigste Denk- und Verständigungswerkzeug. Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist anzuerkennen und zu fördern. Sie kann auch durch die Förderung in bilingualen Kindertageseinrichtungen oder bilingualer Kindertagespflege unterstützt werden.
(2)
Die sprachliche Entwicklung ist im Rahmen dieses kontinuierlichen Prozesses regelmäßig und beginnend mit der Beobachtung nach § 13b Absatz 1 Satz 4 unter
Verwendung geeigneter Verfahren zu beobachten und zu dokumentieren. Die Sprachentwicklung soll im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch in anderen
Muttersprachen beobachtet und gefördert werden.
(3)
Die pädagogische Konzeption nach § 13a muss Ausführungen zur alltagsintegrierten kontinuierlichen Begleitung und Förderung der sprachlichen Bildung der Kinder und zur gezielten individuellen Sprachförderung enthalten.
[2] Dortmunder Entwicklungsscreening für den Kindergarten für 3-6-jährige. 2016. Hogrefe Verlag. Validiertes Testverfahren, das zur Früherkennung von Entwicklungsgefährdungen bei 3- bis 6-jährigen Kindern eingesetzt wird. Das regelmäßige Screening mit dem DESK 3-6 R eignet sich als Grundlage für die Bildungsdokumentation, die Aufschluss über spezifische Förderbedarfe des Kindes gibt.
[3] Liseb: Beobachtungsbogen für die systematische Begleitung der Sprach- und Literacy-Entwicklung von Kindern im Alter zwischen 24 und 47 Monaten.